16. Oktober 2017
„Im November sind Allerheiligen, der Volkstrauertag und der Totensonntag durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage als stille Feiertage besonders geschützt“. Darauf macht Landrat Manfred Müller auch in diesem Jahr aufmerksam.
Neben den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen, insbesondere den Beschränkungen für Veranstaltungen während der Hauptzeit der Gottesdienste, sind an diesen stillen Feiertagen zusätzlich verboten: | Allerheiligen 01.11.2017 und Totensonntag 26.11.2017 | Volkstrauertag 19.11.2017 |
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1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –Leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, | 5 – 18 Uhr | 5 – 13 Uhr |
4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, | 5 – 18 Uhr | 5 – 18 Uhr |
5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. | 5 – 18 Uhr | 5 – 18 Uhr |
Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden oder unter Telefon 05251 308-3235 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).
Hintergrund zu den stillen Feiertagen:
Allerheiligen
Allerheiligen ist ein katholischer Feiertag mit einer sehr langen Tradition. Wie der Name schon sagt, ist Allerheiligen keinem einzelnen Heiligen sondern allen Heiligen gewidmet. Da es sehr viele Heilige gibt, kann nicht jedem ein einzelner Tag gewidmet werden. Also gibt es einen Gedenktag, der auch jenen gewidmet ist, die den christlichen Glauben leben und offiziell nie heiliggesprochen wurden. Die katholische Kirche begeht am 1. November und 2. November Allerheiligen und Allerseelen, die zu einer Art doppeltem Hochfest verschmolzen sind. An Allerseelen wird der verstorbenen Verwandten, Freunden und Bekannten gedacht. Brauch ist es, am 1. November die Gräber auf Friedhöfen zu schmücken. Katholiken entzünden das so genannte Seelenlicht als Symbol für das Ewige Licht, das den Verstorbenen leuchtet. Während der feierlichen Prozession durch die Friedhofsreihen segnet der Priester die Gräber.
Totensonntag
Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Im evangelischen Glauben werden am Totensonntag der Tod und die Hoffnung auf ein ewiges Leben in Verbindung gebracht – darum bezeichnet man den Feiertag auch als Ewigkeitssonntag. Ob man nun gläubig ist oder nicht: Viele Menschen in Deutschland nutzen den Totensonntag, um zum Friedhof zu gehen und ihrer Verstorbenen zu gedenken.
Volkstrauertag
Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag: Deutschland gedenkt der Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Zahlreiche Veranstaltungen und Kundgebungen an diesem Tag sollen auch zur Versöhnung und Völkerverständigung beitragen und zu Toleranz und Frieden aufrufen.
Die Verbote von öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen (s. Übersicht) sollen den ernsten Charakter dieser stillen Tage entsprechen.
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